Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Oktober 1989. - MATHILDE BECKER UND JOSYANE STARQUIT GEGEN EUROPAEISCHES PARLAMENT. - BEAMTE - WIEDERVERWENDUNG NACH ABORDNUNG. - RECHTSSACHEN 41/88 UND 178/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 03807
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 11 . Oktober 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die beiden Klagen als unbegründet abzuweisen und jeder Partei gemäß Artikel 70 der Verfahrensordnung ihre Kosten aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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