Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 14. Februar 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG - STAATLICHE BEIHILFEN - WIEDEREINZIEHUNG - UNTERLASSUNG. - RECHTSSACHE C-74/89.
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-00491
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge (*) am 14 . Februar 1990 vorgetragen . Er hat beantragt,
- festzustellen, daß das Königreich Belgien gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, indem es nicht innerhalb der festgesetzten Frist die einem Chemiefasern herstellenden Unternehmen gewährte Beihilfe in Höhe von 725 Mio BFR durch Wiedereinziehung aufgehoben hat und somit der Entscheidung der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist;
- dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Deutsch .
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