Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 7. Oktober 1992. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER - SOZIALE SICHERHEIT - WOHNORTVORAUSSETZUNG. - RECHTSSACHE C-326/90.
Sammlung der Rechtsprechung 1992 Seite I-05517
Schlußanträge des Generalanwalts
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Herr Präsident,
meine Herren Richter!
Da die belgische Regierung die von der Kommission geltend gemachte Vertragsverletzung nicht bestritten hat, kann ich dem Gerichtshof nur vorschlagen, den Anträgen der Kommission stattzugeben.
(*) Originalsprache: Dänisch.
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