Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 – 10 Sa 65/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Schmidt
Treber
K. Schmidt
Hayen
Fritz