BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvF 3/05 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
a)
dass das Gesetz zur
Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
(LPartÜbarbG) vom 15. Dezember 2004 (BGBl I S. 3396)
wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG und gegen
Art. 3 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz unvereinbar und
nichtig ist,
b)
hilfsweise, dass das Gesetz
zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.
Dezember 2004 (BGBl I S. 3396) wegen Verstoßes gegen
Art. 3 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz unvereinbar
ist,
c)
hilfsweise, dass
Art. 2 Nr. 2 LPartÜbarbG (§ 1306 BGB n.F.)
wegen Verstoßesgegen Art. 6 Abs. 1 GG mit dem
Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist,
d)
hilfsweise, dass
Art. 1 Nr. 4 Buchstabe b LPartÜbarbG (§ 9 Abs.
7 Satz 2 LPartG n.F.), soweit durch Verweisung auf
§ 1754 Abs. 1 und 3 BGB der das Kind Annehmende
seinen Lebenspartner, der leiblicher Elternteil des
Kindes ist, in Bezug auf die Rechtsstellung zum Kind
vollständig gleichgestellt wird, wegen Verstoßes gegen
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG mit dem Grundgesetz
unvereinbar und nichtig ist,
Antragstellerin:
Bayerische Staatsregierung,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
- Bevollmächtigter:
Prof. Dr. Matthias Jestaedt,
Röntgenstraße 12 a, 91080 Uttenreuth -
h i e r :
Rücknahme des Antrags und Einstellung des
Verfahrens
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster
Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter
Präsident Papier,
Hohmann-Dennhardt,
Bryde,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Kirchhof,
Masing
am 31. Juli 2009 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe:
1
Die Antragstellerin hat den Antrag, durch den
das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz
vom 8. Juli 2009 zurückgenommen. Das Verfahren ist
einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine
Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183
; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152
; 115, 394 ).
Papier
Hohmann-Dennhardt
Bryde
Gaier
Eichberger
Schluckebier
Kirchhof
Masing
Full & Egal Universal Law Academy