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1 BvL 21/99 - Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu den Fragen, ob die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten , die Erforderlichkeitsklausel des BGB § 1896 Abs 2 und der gesetzliche Ausschluss des in allen seinen Angelegenheiten Betreuten vom Wahlrecht verfassungsrechtlich zulässig sind