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1 BvL 22/95 - Absenkung des rentenwirksamen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens im Falle der “Staats- und Systemnähe” der Berufstätigkeit für den Zeitraum bis 1993-06-30 verfassungsrechtlich hinnehmbar, seit 1993-07-01 mit GG Art 3 Abs 1 und Art 14 Abs 1 unvereinbar: Abbau überhöhter Leistungen als legitimes gesetzgeberisches Anliegen anerkannt - unzulässige Typisierung bei Ausgestaltung der Überhöhungstatbestände für die Berücksichtigung der Arbeitsverdienste