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1 BvL 8/14 - Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz, da die Begründung des Vorlagebeschlusses keine genügende Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der einschlägigen Vorschriften erkennen lässt.