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1 BvQ 28/20 - Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen ErkenntnisseSiehe auchPressemitteilung Nr. 24/2020 vom 10. April 2020