Yükleniyor...
1 BvQ 39/09 - Es ist nicht mit einem schweren Nachteil verbunden, wenn einer Rundfunkanstalt aufgrund ihrer Beiladung zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Identität von Unternehmen bekannt wird, die an einem Klageverfahren gegen einen Bescheid nach dem Verbraucherinformationsgesetz beteiligt sind