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1 BvR 108/96 - Zur Anwendung von BGBEG Art 220 Abs 3 S 1, 2 auf familienrechtliche Rechtsverhältnisse, in denen die Ehe nach dem 1953-03-31 und vor dem 1983-04-09 geschlossen wurde und die Ehescheidung nach dem 1983-04-08 erfolgt ist