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1 BvR 1106/08 - Ein im Rahmen der Führungsaufsicht für die Dauer von fünf Jahren erteiltes allgemeines Publikationsverbot für die „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ ist verfassungswidrigSiehe auchPressemitteilung Nr. 1/2011 vom 4. Januar 2011