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1 BvR 1120/17 - Rüge einer unzureichenden Absicherung des Krankheitsrisikos durch eine Versicherung im Basistarif der privaten Krankenversicherung erfordert unter Umständen substantiierte Darlegungen, dass ärztliche Leistungen trotz Einschaltung der Kassenärztlichen Vereinigung nicht zu erlangen waren