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1 BvR 1157/12 - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § 18 BEEG) ausgesprochenen Kündigung