BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1179/09 -
des Herrn S...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a
BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993
(BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab
Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung
seiner Rechte beigeordnet.
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.