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1 BvR 121/08 - Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde - Weder die Genehmigungspflicht für Notarsozietäten gem §§ 1, 2 Abs 1 S 1 der hamburgischen Verordnung über die gemeinsame Berufsausübung und die Beschäftigung juristischer Mitarbeiter hauptberuflicher Notare noch die Regelbeschränkung für Sozietätsgröße gem § 2 Abs 4 JurNotMAV HA verletzen die Berufsfreiheit von Notaren