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1 BvR 1219/08 - Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch eine Auslegung des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, die den Eintritt einer Verjährungshemmung davon abhängig macht, dass der Güteantrag die formalen Anforderungen der jeweiligen Gütestelle erfüllt