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1 BvR 1226/06 - Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des Internetauftritts von "Geistheilern" nach dem Gesetz über Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens verhältnismäßig - keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 GG