BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 125/22 -
- Bevollmächtigte:
gegen
§ 20a des Infektionsschutzgesetzes
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Baer
und die Richter Christ,
Radtke
am 24. März 2022 einstimmig beschlossen:
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.