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1 BvR 1370/08 - Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer Sicherheitsleistung zu Lasten des Betreibers von Abfallentsorgungsanlagen im Hinblick auf die Nachsorgepflicht des § 5 Abs 3 BImSchG - insbesondere keine unzulässige Ungleichbehandlung