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1 BvR 1468/15 - Die Annahme, dem Familiengericht stehe bei Entscheidungen gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu, ist verfassungsrechtlich unbedenklich