BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1499/11 -
der W... GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Geschäftsführer K...,
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger,
Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a
BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993
(BGBl I S. 1473) am 21. Dezember 2011 einstimmig
beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur
Entscheidung angenommen.
1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs.
1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.