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1 BvR 150/03 - Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) unter Verletzung der Wortlautgrenze - sowie Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch überweite Auslegung von § 86a Abs 2 S 2 StGB bei Beurteilung einer Meinungsäußerung