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1 BvR 155/98 - Übergangsregelung des Beschlusses vom 28.02.2007 (BVerfGE 118, 45) gilt auch für § 1615l BGB in der bis zum 30.06.1998 geltenden Fassung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Befristung des Unterhalts aus Anlass der Geburt auf drei Jahre