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1 BvR 1597/99 - Gewährung von Betreuungsunterhalt gem § 1615l Abs 2 S 3 BGB idF vom 21.08.1995 auch für solche Fälle, in denen die nach altem Recht geltende Jahresfrist bereits abgelaufen war, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - keine echte Rückwirkung, da Tatbestand "Bedürftigkeit der Mutter" noch nicht abgeschlossen