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1 BvR 1932/02 - Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch sitzungspolizeiliche Anordnung über den Zugang von Berichterstattern in Fällen in denen aufgrund der vorhandenen Raumkapazität nicht alle teilnahmewilligen Medienvertreter zu den mündlichen Verhandlungen zugelassen werden können