BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1956/06 -
des Herrn F...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch die Richter
Gaier,
Eichberger,
Kirchhof
am 6. Februar 2008 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 17. August
2006, wiederholt mit Beschlüssen vom 6. Februar und vom
19. Juli 2007, wird für die Dauer von weiteren sechs
Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6
Satz 2 BVerfGG).