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1 BvR 2036/05 - Die im Treibhausgas-Emissionsgesetz auferlegten Pflichten und getroffenen Zuständigkeitsregeln mit Art 14 GG, 12 Abs 1 GG und 87 Abs 3 S 1 GG vereinbar - Aufgabenübertragung an das Umweltbundesamt nach § 20 Abs 1 S 2 TEHG für einen bundeseinheitlichen Vollzug verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden