Yükleniyor...
1 BvR 2116/17 - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG noch eine Besorgnis der Befangenheit