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1 BvR 2132/93 - Keine Verletzung von Grundrechten durch Altschuldenhilfe-Gesetz: Verpflichtung zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses für die Gewährung von Altschuldenhilfe für Wohnungsbaugenossenschaften sowie Veräußerungspflicht eines Teils des Wohnungsbestandes verletzen weder GG Art 12 Abs 1 noch GG Art 14 Abs 1 - Gleichbehandlung von kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften verfassungsgemäß