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1 BvR 2139/05 - Festsetzung des Streitwerts eines Scheidungsverfahrens auf den Mindestwert von 2000 Euro nur aufgrund der Bewilligung beiderseitiger ratenfreier Prozesskostenhilfe verletzt die Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) einer beigeordneten Rechtsanwältin