BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2192/21 -
- Bevollmächtigter:
gegen
den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. September 2021 - 6110 Js 253173/20 - 931 Gs -
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Paulus,
Christ
und die Richterin Härtel
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 27. Januar 2022 einstimmig beschlossen:
1
Das Verfahren war einzustellen. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2021 für die Beschwerdeführerin die Erledigung der Verfassungsbeschwerde erklärt.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.