BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2250/11 -
des Herrn I…,
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Eichberger
und die Richterin Britz
am 6. Februar 2013 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 20. September
2011, wiederholt mit Beschluss vom 20. August 2012, wird
erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens
bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde,
wiederholt.