BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 227/08 -
der Frau K...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a
BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993
(BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen:
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe
ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt W., zur Wahrung
ihrer Rechte beigeordnet.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.