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1 BvR 2320/00 - Gegen § 1 S 1 SportWettG TH gerichtete Verfassungsbeschwerde aufgrund Neuregelung des Glücksspielwesens in Thüringen zum 01.01.2008 nachträglich unzulässig - angegriffene Vorgängerregelung verfassungswidrig, jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis für verfahrensförmige Feststellung der Verfassungswidrigkeit