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1 BvR 2323/04 - Unmittelbar gegen "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz IV") erhobene Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig - keine Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) geboten