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1 BvR 235/00 - Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung einer Übergangsvorschrift, die zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife zwar absehbar, aber noch nicht erlassen war, und die den Anspruch des Antragstellers ausschließen würde