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1 BvR 2395/09 - Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistetSiehe auchPressemitteilung Nr. 130/2009 vom 18. November 2009