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1 BvR 242/21 - Die Beschwerdeführer, die sich gegen die Schließung von Schulen in Bayern nach der derzeitigen Corona-Verordnung wenden, müssen zunächst vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Anhörungsrüge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geltend machen, dass dieser sich nicht hinreichend mit ihrem Vorbringen zu einer die Bedeutung von Schulen für das Infektionsgeschehen relativierenden Einschätzung des Robert-Koch-Instituts auseinandergesetzt hat.