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1 BvR 2588/06 - Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung über Inhalt eines Vier-Augen-Gespräches im Zivilprozess - Keine obligatorische Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien gem § 141 ZPO bzw deren Anhörung, wenn die Parteien bei der Beweiserhebung anwesend waren