BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2756/20 -
- 1 BvR 2775/20 -
- 1 BvR 2777/20 -
I.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
- Bevollmächtigter:
gegen
die am 8. Dezember 2020 durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt für die Landesregierung vorgenommene Rücknahme des Entwurfs des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) und das Unterlassen des Landtags von Sachsen-Anhalt, das Zustimmungsgesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zu beschließen
- 1 BvR 2777/20 -,
II.
- Bevollmächtigter:
gegen
das Unterlassen der Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
- 1 BvR 2756/20 -,
III.
- Bevollmächtigter:
gegen
den Entschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge nicht zuzustimmen
- 1 BvR 2775/20 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Harbarth,
Paulus,
Baer,
Britz,
Ott,
Christ,
Radtke,
Härtel
am 25. Februar 2022 beschlossen: