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1 BvR 2889/06 - Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf die Höhe der Betreuervergütung gem § 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG ist auch im Falle eines bemittelten Betreuten und Erstreckung der Betreuung nur auf die Gesundheitssorge mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Keine Grundrechtsverletzung zu Lasten des Betreuten