BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2959/07 -
der K ... GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführer W... und W...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
am 25. Mai 2010 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni
2008, wiederholt mit Beschlüssen vom 7. Januar, 29. Juni
und 10. Dezember 2009, wird für die Dauer von weiteren
sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6
Satz 2 BVerfGG).