Yükleniyor...
1 BvR 308/03 - Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs 2 GG) - Verfehlte Auslegung von § 611a BGB idF vom 29.06.1998 bei Prüfung der Stellenausschreibung als benachteiligender Maßnahme anstelle der Berücksichtigung der Zurückweisung der Bewerbung