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1 BvR 3255/08 - Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der Grundlage von § 1 Abs 3 S 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach der Zulassungsinhaber eines Kraftfahrzeuges als Rundfunkteilnehmer für das dort eingebaute Rundfunkempfangsgerät