BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 346/06 -
des Herrn E...,
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
am 20. Juli 2006 einstimmig beschlossen:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe
ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Stefan
Schneider, Leonhardstraße 11, 61169 Friedberg, zur
Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.