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1 BvR 3522/08 - Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss zur Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle für Nachtflugbetrieb verletzt keine Grundrechte, insbesondere nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) von Anwohnern