BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 411/10 -
des Herrn L...,
vertreten durch seine Betreuerin W...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Bryde,
Schluckebier
am 24. August 2010 einstimmig beschlossen:
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts
Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - und den
Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.
Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH - Prozesskostenhilfe ohne
Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann,
Kirschallee 52, 14469 Potsdam, beigeordnet.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.