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1 BvR 584/05 - Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines Anspruchs auf vorläufige Zuteilung außerkapazitärer Studienplätze bei Antragstellung erst nach Ablauf der Vorlesungszeit des Semesters, für welches ein Studienplatz begehrt wird - damit auch keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Handhabung der Voraussetzungen des § 123 Abs 1 S 2 VwGO