BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 656/10 -
der Frau K...,
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz
am 13. September 2011 einstimmig
beschlossen:
Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai
2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von
Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet
wird.
Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass
hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten
entstehen.